Der Bundestag wird kleiner und die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate ist rechtmäßig. Allerdings ist die Streichung der Grundmandatsklausel verfassungswidrig. Parteien mit mindestens drei Direktmandaten dürfen weiterhin einziehen, auch ohne die 5-Prozent-Hürde. Eine neue Regelung ist erforderlich. Das Ziel, den Bundestag auf 630 Sitze zu verkleinern, bleibt bestehen. Tagesspiegel-Redakteurin und Juristin Charlotte Greipl erklärt: