Der AfD-Politiker Björn Höcke ist vom Landgericht Halle zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt worden. Zuvor hatte die Anklage eine Bewährungsstrafe für ihn gefordert. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe vor Gericht zurückgewiesen. Die fünfte Strafkammer sah es als erwiesen an, dass er im Mai 2021 bei einer Kundgebung in Merseburg die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet habe. Dabei handle es sich um eine Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs.